Der Förderverein der Hans-Memling-Schule Seligenstadt e.V. stellt Betreuungsplätze gegen Entgelt zur Verfügung.
- Die Kinder der Betreuung nennen sich „Die Main Schlawiner“
- In der Betreuung können Schulkinder der Hans-Memling-Schule Aufnahme finden, soweit Plätze vorhanden sind.
Weitere Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Förderverein.
- Die Aufnahme der Kinder erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand in Absprache mit den pädagogischen Mitarbeitern.
- Folgende schriftliche Unterlagen sind vor der Aufnahme vorzulegen:
Die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung für die Mitgliedschaft im Förderverein.
Den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag
Die vollständig ausgefüllte Einzugsermächtigung.
Die von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Verpflichtungserklärung bezüglich Abholens des Kindes.
- Öffnungszeiten, Ferien
Die Betreuung ist mit Ausnahmen von montags bis freitags bis 15:15 Uhr geöffnet.
Ausnahmen:
a) gesetzliche Ferientage
b) bewegliche Ferientage
c) gesetzlicheFeiertage
d) Rosenmontag, Faschingsdienstag (wenn schulfrei)
- Betreuungsart
Der Förderverein bietet zwei verschiedene Betreuungsarten an:
a) Betreuung bis 13 Uhr ohne die Möglichkeit eines Mittagessens.
b) Betreuung bis 15:15 inkl. Mittagessen.
- Telefonisch ist die Betreuung unter der Telefonnummer 06182/9607372 zu erreichen.
- Stundenpläne und Stundenplanänderungen sind den pädagogischen Mitarbeitern rechtzeitig mitzuteilen.
- Kann ein Kind krankheitsbedingt die Schule nicht besuchen, so ist die Betreuung telefonisch zu benachrichtigen.
Ebenso sind die pädagogischen Mitarbeiter zu informieren, wenn das Kind früher
oder mit Freunden die Betreuung verlassen soll.
- Aufsicht
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die
pädagogischen Mitarbeiter und endet mit Verlassen der Betreuung. Dies schließt
eventuelle Ausflüge, Besichtigungen oder Ähnliches mit ein.
Für den Weg von und zur Betreuung und von und zur Hans-Memling-Schule sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.
- Versicherungen
Die Kinder sind auch während der Betreuung über den Schulversicherungsträger versichert.
Alle Unfälle die auf dem Weg von und zur Betreuung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind dem Sekretariat der Hans-Memling-Schule unverzüglich zu melden, damit die Schadensregulierung eingeleitet werden kann.
Versicherungsschutz besteht nicht für Veranstaltungen außerhalb der Schulzeiten.
- Entgelte
(1) Die Eltern zahlen für den Besuch ihrer Kinder in der Betreuung einen monatlichen Elternbeitrag.
(2) Der Elternbeitrag beträgt zur Zeit 52 Euro bei einer Betreuungszeit bis 13:00 Uhr und 76,50 Euro bei einer Betreuungszeit bis 15:15 Uhr.
(3) Der Kostenbeitrag der Eltern trägt zur Gesamtfinanzierung der Betriebskosten der Betreuung bei (Personal- und Sachkosten).
Der Beitrag ist monatlich im voraus zu zahlen, auch bei vorübergehender Schließung der Betreuung und bei längeren Fehlen des Kindes. In den Ferienmonaten wird der Elternbeitrag zeitanteilig erhoben.
(4) Die Kosten für ein Mittagessen belaufen sich zur Zeit auf 2,65 €. Das Mittagessen wird nach Rechnungseingang des Essenslieferanten abgerechnet und per Lastschriftverfahren eingezogen.
Sollten sich die Kosten für ein Mittagessen erhöhen, wird der Essenspreis entsprechend angepasst.
- Wartelisten
Aufgrund der begrenzten Aufnahmekapazitäten wird eine Warteliste für Interessenten an einem Betreuungsplatz und kündigungsinteressierte Eltern geführt.
Beide Listen haben das Ziel, die Belegung aller Betreuungsplätze über das ganze Jahr sicherzustellen, um einen stabilen Beitragseingang zu gewährleisten.
- Verbindliche Abfrage des Betreuungsplatzes für ein Schuljahr
Um eine frühzeitige Vergabe der Betreuungsplätze zu gewährleisten, startet der Vorstand zu Jahresbeginn eine verbindliche Abfrage an die Eltern über den weiteren Bedarf des Betreuungsplatzes für das kommende Schuljahr. Der Eingang dieser verbindlichen Elternerklärung beim Förderverein über die weitere Notwendigkeit des Betreuungsplatzes für das kommende Schuljahr, ist Voraussetzung für den Fortbestand des Betreuungsverhältnisses.
Geht aus der Abfrage hervor, dass der Platz für das neue Schuljahr nicht benötigt wird, oder erfolgt keine Rückgabe des Abfragebogens, wird der Platz neu vergeben.
- Kündigung
(1) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Aus wichtigem Grund (Schulwechsel, Wohnungswechsel, länger andauernder Krankheit) kann ein Kind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende abgemeldet werden.
(3) Eine Kündigung aus persönlichen Gründen sowie die Reduzierung der Betreuungszeit wird erst mit dem Nachrücken eines Kinds aus der Warteliste wirksam, spätesten aber zum Ende der Sommerferien. Sollte eine Kündigung nach der verbindlichen Erklärung zur Betreuung erfolgen, wird diese erst dann wirksam, bis ein Nachrücken erfolgt ist, spätestens jedoch bis zum Ende der Sommerferien des kommenden Schuljahres.
(4) Der Förderverein der Hans-Memling-Schule Seligenstadt e.V. kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn
a) das Kind ohne Angabe von Gründen länger als vier Wochen fehlt.
b) das Kind trotz vorheriger Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten sich nicht in die Gemeinschaft einfügen kann.
(5) Der Förderverein der Hans-Memling-Schule Seligenstadt e.V. kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Erziehungsberechtigten ihren Zahlungsverpflichtungen aus den Betreuungsrichtlinien und dem Vertrag nicht oder nicht vollständig nachkommen.
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